Die Trinkwasserverordnung hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie wurde erstmals im Jahr 31.01.1975 eingeführt, um die Qualität des Trinkwassers zu sichern und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Ihr Hauptziel war und ist es, die menschliche Gesundheit vor schädlichen Stoffen im Trinkwasser zu schützen. Seit der Einführung hat die Trinkwasserverordnung mehrere bedeutende Änderungen durchlaufen, um sich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und EU-Richtlinien anzupassen.
Die bedeutendsten Änderungen der TrinkwV:
- 2001: Mit einer umfassenden Überarbeitung im Jahr 2001 wurde die Verordnung erstmals mit europäischen Standards harmonisiert. Es wurden unter anderem Grenzwerte für mikrobiologische Belastungen festgelegt, um die Sicherheit des Trinkwassers weiter zu verbessern.
- 2011: Eine wichtige Neuerung im Jahr 2011 war die Einführung eines Grenzwerts für Uran, um die radioaktive Belastung im Trinkwasser zu reduzieren. Uran, das in bestimmten Regionen natürlich im Boden vorkommt, kann gesundheitsschädlich sein, weshalb eine strenge Regulierung notwendig war.
- 2018: Eine weitere Überarbeitung erfolgte im Jahr 2018, bei der die Verordnung mikrobiologische Parameter, insbesondere Legionellen, stärker in den Fokus nahm. Diese Anpassungen sollten verhindern, dass sich gesundheitsschädliche Bakterien in Trinkwasserinstallationen vermehren.
- 2021: Die Trinkwasserverordnung wurde erneut angepasst, um den Anforderungen der EU-Richtlinie 2015/1787 zu entsprechen. Hierbei wurden die Überwachungsanforderungen verschärft und es wurden stärkere Kontrollen in Wasserversorgungsanlagen vorgeschrieben.
Die Trinkwasserverordnung 2023 bringt eine neue, wichtige Aktualisierung mit sich. Seit dem 24. Juni 2023 ist sie in Kraft und verfolgt das Ziel, die europäische Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in deutsches Recht umzusetzen. Mit dieser Überarbeitung wird nicht nur die Anzahl der regulierten Schadstoffe erhöht, sondern es werden auch zahlreiche Grenzwerte gesenkt, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.
Was regelt die Trinkwasserverordnung 2023?

Die Trinkwasserverordnung 2023 setzt die EU-Vorgaben in nationales Recht um und bringt wichtige Anpassungen mit sich. Diese beinhalten unter anderem die Erhöhung der Anzahl an regulierten Parametern, die Festlegung neuer, strengerer Grenzwerte und die Einführung neuer Schadstoffgruppen wie PFAS. Die Verordnung umfasst nun insgesamt 72 Paragraphen, während es in der alten Version lediglich 25 waren. Ziel dieser umfassenden Reform ist es, die Qualität des Trinkwassers weiter zu verbessern und den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Schadstoffen zu erhöhen.
Wesentliche Änderungen der TrinkwV 2023
Die Trinkwasserverordnung 2023 bringt einige wesentliche Anpassungen mit sich, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
- Reduzierte Grenzwerte für Arsen und Schwermetalle:
- Arsen: Der Grenzwert wurde von 0,01 mg/l auf 0,004 mg/l gesenkt, um das gesundheitliche Risiko, insbesondere bei langfristiger Exposition, zu minimieren (Übergangsfrist bis 12.01.2036 für Bestand).
- Blei: Der Grenzwert wird ab 12.01.2028 wurde von 0,01 mg/l auf 0,005 mg/l reduziert. Blei ist besonders schädlich für Kinder, da es das Nervensystem beeinträchtigen kann.
- Chrom: Der neue Grenzwert ab 12.01.2030 liegt bei 0,005 mg/l statt den bisherigen 0,025 mg/l, da bestimmte Chrom-Verbindungen als krebserregend gelten.
- Neue Schadstoffe in der Verordnung:
- PFAS-20: Seit dem 12. Januar 2026 gilt für die Summe von 20 festgelegten PFAS ein Grenzwert von 0,0001 mg/l.
- PFAS-4: Ab 12. Januar 2028 gilt zusätzlich ein Grenzwert von 0,00002 mg/l für die Summe aus PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS. Diese vier Stoffe sind bereits in PFAS-20 enthalten.
- Halogenessigsäuren (HAA-5): Seit dem 12. Januar 2026 gilt für die Summe von fünf festgelegten Halogenessigsäuren ein Grenzwert von 0,060 mg/l.
- Bisphenol A (BPA): Seit dem 12. Januar 2024 gilt ein Grenzwert von 0,0025 mg/l.
- Microcystin-LR: Seit dem 12. Januar 2026 gilt ein Grenzwert von 0,001 mg/l für dieses Cyanobakterientoxin. Eine Untersuchung ist bei Auftreten potenziell toxischer Cyanobakterien im Wasservorkommen vorgesehen.
- Austausch alter Bleileitungen: Trinkwasserleitungen und Teilstücke aus Blei mussten grundsätzlich bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen kann das Gesundheitsamt die Frist verlängern.
- Risikobasierter Trinkwasserschutz: Risiken sollen über die gesamte Versorgungskette hinweg erfasst und begrenzt werden, von der Wassergewinnung und Aufbereitung bis zur Verteilung und Entnahme.
Die Übergangsphasen: Wann gelten die neuen Grenzwerte?

Viele der neuen Grenzwerte der TrinkwV 2023 treten nicht sofort in Kraft. Stattdessen gelten die alten Grenzwerte während einer Übergangszeit weiterhin. Beispielsweise wird der Grenzwert für Arsen erst ab dem 12. Januar 2028 von 0,01 mg/l auf 0,004 mg/l gesenkt. Das bedeutet, dass nicht alle neuen Bestimmungen sofort in allen Versorgungsgebieten umgesetzt sind – eine Tatsache, die von Umweltverbänden u.a. bei PFAS uvm. scharf kritisiert wird, da eine schnellere Anpassung die Gesundheit der Verbraucher besser schützen könnte. Es ist jedoch für die Wasserwerke eine technisch schwierige Herausforderung.
Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Grenzwerte der Trinkwasserverordnung 2023. Beachten Sie dabei, dass einige Grenzwerte erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.
| Parameter | Grenzwert / Parameterwert | Gültig ab / bis |
|---|---|---|
| Arsen | 0,010 mg/l 0,004 mg/l | 01.01.1996 bis 11.01.2036 Inbetriebnahme vor 12.01.2028 Ab 12.01.2028 für Neuanlagen Ab 12.01.2036 für alle Anlagen |
| Blei | 0,010 mg/l 0,005 mg/l | 01.12.2013 bis 11.01.2028 Ab 12.01.2028 |
| Chrom | 0,025 mg/l 0,005 mg/l | 24.06.2023 bis 11.01.2030 Ab 12.01.2030 |
| PFAS-20 (Summe) | 0,0001 mg/l | Seit 12.01.2026 |
| PFAS-4 (Summe) | 0,00002 mg/l | Ab 12.01.2028 |
| HAA-5 (Summe) | 0,060 mg/l | Seit 12.01.2026 |
| BPA | 0,0025 mg/l | Seit 12.01.2024 |
| Microcystin-LR | 0,001 mg/l | Seit 12.01.2026 |
| Nitrat | 50 mg/l | Seit 01.10.1986 |
| Nitrit | 0,50 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Pestizide (je Stoff) Ausnahmen: nächste Zeile | 0,0001 mg/l | Seit 01.10.1989 |
| Aldrin, Dieldrin, Heptachlor, Heptachlorepoxid (je Stoff) | 0,00003 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Pestizide (Summe) | 0,0005 mg/l | Seit 01.10.1989 |
| Kupfer | 2,0 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Nickel | 0,020 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Cadmium | 0,003 mg/l | Seit 01.11.2011 |
| Quecksilber | 0,001 mg/l | Spätestens seit 01.10.1986 |
| Uran | 0,010 mg/l | Seit 01.11.2011 |
| Fluorid | 1,5 mg/l | Spätestens seit 01.10.1986 |
| Chlorit | 0,20 mg/l | Seit 24.06.2023 |
| Bromat | 0,010 mg/l | Seit 01.01.2008 |
| Antimon | 0,005 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Selen | 0,010 mg/l | Seit 01.01.1991 |
| Bor | 1,0 mg/l | Seit 01.01.1991 |
| Benzol | 0,001 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Benzo(a)pyren | 0,00001 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| PAK (Summe aus 4 Stoffen) | 0,0001 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Tetrachlorethen + Trichlorethen (Summe) | 0,010 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| 1,2-Dichlorethan | 0,003 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Cyanid | 0,050 mg/l | Spätestens seit 01.10.1986 |
| Acrylamid | 0,0001 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Epichlorhydrin | 0,0001 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Vinylchlorid | 0,0005 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Aluminium | 0,200 mg/l | Spätestens seit 01.10.1986 |
| Ammonium | 0,50 mg/l | Spätestens seit 01.10.1986 |
| Chlorid | 250 mg/l | Seit 01.01.1991 |
| Eisen | 0,200 mg/l | Spätestens seit 01.10.1986 |
| Mangan | 0,050 mg/l | Spätestens seit 01.10.1986 |
| Natrium | 200 mg/l | Seit 01.01.2003 |
| Sulfat | 250 mg/l | Seit 01.11.2011 |
| Leitfähigkeit | 2.790 µS/cm bei 25 °C | Seit 01.11.2011 |
| pH-Wert | ≥ 6,5 und ≤ 9,5 | Spätestens seit 01.10.1986 |
| E. coli | 0 in 100 ml | Spätestens seit 1976 |
| Intestinale Enterokokken | 0 in 100 ml | Seit 01.01.2003 |
| Coliforme Bakterien | 0 in 100 ml | Spätestens seit 01.10.1986 |
| C. perfringens (inkl. Sporen) | 0 in 100 ml | Seit 01.01.2003 |
| Legionellen | Maßnahmen ab 100 KBE/100 ml | Seit 01.11.2011 |
| Radon-222 | 100 Bq/l | Seit 26.11.2015 |
| Tritium | 100 Bq/l | Seit 01.12.2003 |
Anforderungen an chemische Inhaltsstoffe
Die Verwendung von Chemikalien in Textilien, Industrie und Landwirtschaft nehmen weiter zu. Eine echte Herausforderung für Kläranlagen, denn jährlich verursachen allein private Haushalte 735.000 Tonnen Chemikalien durch Waschmittel, Reinigungsmittel, Körperpflegemittel und Kosmetikprodukte. Und auch Arzneimittelreste mit 8.100 Tonnen und knapp 118.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel leisten Ihren Beitrag zu unserem stark verschmutzen Grundwasser. Übrigens: Mit einer Enthärtungsanlage von WellBlue, erhält man weiches Wasser und kann meist auf ca. 50 % Reinigungs- & Waschmittel verzichten. Eine US-Laborstudie der Water Quality Research Foundation (2010) erreichte bei enthärtetem Wasser mit halbierter Waschmitteldosierung gleich gute oder bessere Waschergebnisse.
Viele Schadstoffe gelangen über das Abwasser in unsere Flüsse und Seen. Laut Umweltbundesamt wurden in 49 Kläranlagen rund 30 von 77 untersuchten Stoffen regelmäßig im gereinigten Abwasser nachgewiesen. Beim Schmerzmittel Diclofenac passieren laut UBA-Schätzungen sogar 50–90 % die Kläranlagen. Auch bestimmte PFAS werden kaum zurückgehalten. Hinzu kommen Nitrat und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft, die unser Grundwasser belasten: An rund 26 % der landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen wurde der Nitrat-Schwellenwert überschritten.

Anforderungen an mikrobiologische Inhaltsstoffe
Ähnlich verhält es sich auch mit mikrobiologischen Inhaltsstoffen. Um sicherzustellen, dass das Trinkwasser nach seiner Aufbereitung kein Gesundheitsrisiko mehr für Konsumenten darstellt, werden deshalb Trinkwasser-Grenzwerte für die einzelnen Parameter festgesetzt. Diese regeln, dass nach der Aufbereitung nur noch gesundheitlich unbedenkliche Konzentrationen im Trinkwasser zurückbleiben.
Zu den mikrobiologischen Verunreinigungen zählen E. coli-Bakterien, Enterokokken und coliforme Bakterien. Werden E. coli oder Enterokokken im Trinkwasser nachgewiesen, deutet dies auf eine Verunreinigung durch Fäkalien hin. Coliforme Bakterien können hingegen auch aus der Umwelt stammen. Gelangen Krankheitserreger durch verunreinigtes Trinkwasser in den Körper, können Durchfallerkrankungen auftreten. Werden mit Legionellen belastete Wassertröpfchen eingeatmet, können Fieber und schwere Lungenentzündungen entstehen, die sogar lebensbedrohlich sein können. Auch Hochwasser kann die Trinkwasserversorgung durch eindringende Keime und Schadstoffe beeinträchtigen.
Anforderungen an radiologische Inhaltsstoffe
Die radiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) befassen sich mit der Belastung des Trinkwassers durch natürliche und künstliche radioaktive Stoffe wie Uran, Radon und Tritium. Der Trinkwasser-Grenzwert für Uran liegt bei 0,010 mg pro Liter. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland sehr gering und dient dem Vorsorgeprinzip.
Viele Schadstoffe werden weiterhin nicht kontrolliert

Obwohl die Trinkwasserverordnung 2023 wichtige Fortschritte gemacht hat, gibt es noch immer Schadstoffe, die nicht oder nur unzureichend reguliert werden. Dazu gehören:
- Medikamentenrückstände: Rückstände wie Antibiotika, Schmerzmittel und Hormone gelangen über den Urin in die Umwelt und sind nur schwer aus dem Trinkwasser zu entfernen.
- Mikroplastik: Diese winzigen Plastikpartikel sind nahezu überall zu finden, auch im Trinkwasser. Sie sind jedoch nicht durch die Trinkwasserverordnung reguliert.
- Hormone und andere Mikroschadstoffe: Hormone und weitere Chemikalien, die das menschliche hormonelle System beeinträchtigen können, sind ebenfalls nicht ausreichend reguliert.
Warum eine Osmoseanlage von WellBlue sinnvoll ist
Die beste Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihr Trinkwasser von Schadstoffen bereinigt ist, besteht darin, eine WellBlue Osmoseanlage zu installieren. Während die neue Trinkwasserverordnung 2023 einige neue Grenzwerte festlegt und die Wasserqualität verbessern soll, sind noch viele Schadstoffe unreguliert oder schwer für Wasserwerke zu entfernen.
WellBlue Osmoseanlagen filtern eine Vielzahl von Schadstoffen effektiv aus dem Trinkwasser, darunter:
- Schwermetalle wie Blei, Chrom und Nickel
- Nano- & Mikroplastik und chemische Rückstände, die durch herkömmliche Wasseraufbereitung nicht vollständig entfernt werden
- Bakterien und Keime, die z.B. durch Hochwasser-Ereignisse oder Leckagen (rd. 8 % Wasserverlust durch Leckagen lt. DVGW)
- Medikamentenrückstände, wie Antibiotika und Hormone, die aus dem Körper in das Grundwasser gelangen
- PFAS, die als schwer abbaubare, schädliche Chemikalien bekannt sind
Eine Osmoseanlage sorgt dafür, dass selbst kleinste Schadstoffe effektiv aus dem Trinkwasser entfernt werden. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Wasser hochgradig von gesundheitsschädigenden Stoffen befreit ist.
Fazit zur Trinkwasserverordnung 2023
Die Trinkwasserverordnung 2023 bringt wichtige Verbesserungen mit sich, indem sie die Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe senkt und neue, bislang unregulierte Stoffe aufnimmt. Dennoch gilt: Nicht alle neuen Grenzwerte treten sofort in Kraft, und viele Schadstoffe wie Medikamentenrückstände und Mikroplastik werden weiterhin nicht überwacht.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Trinkwasser möglichst rein von unerwünschten Stoffen ist, empfiehlt sich der Einsatz einer Osmoseanlage von WellBlue. Diese filtert effektiv Schadstoffe und sorgt dafür, dass Ihr Leitungswasser zur Quelle reiner und gesunder Erfrischung wird.
Vertrauen Sie auf WellBlue! Schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie, indem Sie auf die bewährte Technologie der WellBlue Osmoseanlagen setzen. Holen Sie sich jetzt die Sicherheit, die Sie verdienen, und verwandeln Sie Ihr Trinkwasser in eine reine und gesunde Erfrischung.
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